AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen der Riedhart Handels GmbH

Geltung und Begriffsbestimmungen

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der 

Riedhart Handels GmbH

Innsbrucker Straße 96

6300 Wörgl

FN 508170i des Landesgerichtes Innsbruck

(nachfolgend kurz "Riedhart" genannt)

und ihren Geschäftskunden, für welche der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens zählt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. 

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer Riedhart hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen.

 

Vertragsabschluss

Die Angebote von Riedhart sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Riedhart ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen. Riedhart ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Riedhart ist weiter berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

 

Eigentumsvorbehalt

Riedhart behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.

Der Kunde hat Riedhart unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Riedhart unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Riedhart alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 

Riedhart ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Riedhart berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach diesem Vertragspunkt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn Riedhart ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Riedhart bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Riedhart nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Riedhart behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt durch den Unternehmer im Namen und im Auftrag für Riedhart. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Riedhart an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Riedhart gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Riedhart nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

 

Preise, Zahlungsmodalitäten und Gefahrenübergang

Die von Riedhart angegebenen Preise sind exklusive aller Steuern und Pfand. Preisangaben sind frei bleibend.

Der Kaufpreis ist prompt nach Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Sondervereinbarung zwischen Riedhart und dem Kunden getroffen wurde.

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzugs des Kunden ist Riedhart berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz (§456 UGB) zu fordern. Riedhart behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug geraten ist.

 

Gewährleistung

Reklamationen können nur bei Vorlage einer Rechnung über das Reklamationsgut bearbeitet werden.

Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Durch Riedhart gelieferte Ware ist daher nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Riedhart unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag (dies ist aufgrund der Verderblichkeit der gelieferten Ware unumgänglich) nach Ablieferung unter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen eines Tages nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel vorliegen, beschränkt sich die Haftung von Riedhart darauf, die vom Kunden zu retournierende Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit gegen eine mangelfreie zu ersetzen. 

Es berechtigt dies den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist Riedhart vorher Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer etwaigen Rücksendung der Waren ist die vorherige Zustimmung von Riedhart einzuholen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen bzw. aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Eingang der Ware bzw. bis zum auf der Ware selbst aufgedruckten Ablaufdatum bei verderblichen Produkten. Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Ansprüche des Kunden wegen zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Riedhart gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort, als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gebracht worden ist. Rügt der Kunde zu Unrecht aus Gründen, die Riedhart nicht zu vertreten hat, ist Riedhart berechtigt, die Riedhart daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 

Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich erbracht, eine Haftung daraus wird jedoch nicht begründet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Spezifikationen dem vorausgesetzten Gebrauch sowie allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht (Urheber-)Rechte Dritter beeinträchtigen. Diesfalls hält der Kunde Riedhart bei einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Riedhart gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

Datenschutz und sonstige Hinweise

6a. Ermittlung, Speicherung und Schutz von Daten

Im Rahmen des Bestellablaufes werden mit dem Kundendaten-Formular verschiedene personenbezogene Daten vom Kunden abgefragt, die durch das Absenden der Bestellung zusammen mit den übrigen Daten der Bestellung an Riedhart übermittelt werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Riedhart verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne seine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung seiner Bestellung. Bei Anmeldung zum Newsletter wird die Kunden-E-Mail-Adresse mit seiner Einwilligung solange für eigene Werbezwecke genutzt, bis der Kunde sich vom Newsletter abmeldet. 

6b. Weitergabe personenbezogener Daten

Eine Weitergabe personenbezogene Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit der Lieferung beauftragte Logistik-Unternehmen und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. In den Fällen der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

Ansonsten erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte.

 

Betreiberinformation

Riedhart Handels GmbH 

Innsbrucker Str. 96 

6300 Wörgl

E-Mail: office@riedhart.at

Tel.: 05332/72 106

Fax.: 05332/72 106-227 

Firmenbuchnummer: FN 508170i

Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

ATU: 74194025


Unternehmensgegenstand: Handel mit Waren aller Art. 

Blattlinie: Wir informieren online über die Produkte und Leistungen unseres Unternehmens

Bankverbindung: Raiffeisen Bezirksbank Kufstein eGen; IBAN AT62 3635 8000 0083 8052, BIC RZTIAT22358.

Konto lautend auf die Riedhart Handels GmbH

 

Haftungsbeschränkungen und -freistellung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Riedhart auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Riedhart zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

Sonstige Vertragsbestimmungen

9a. Vertragssprache und Erfüllungsort

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Riedhart in 6300 Wörgl. 

9b. Schriftlichkeitsgebot

Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.

9c. Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

9d. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das am Sitz von Riedhart sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandvereinbarung ist Riedhart berechtigt, nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vor-schriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz- bzw Wohnsitzgericht des Kunden. 

9e. Aufrechnungsverbot

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Riedhart anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. 

9h. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt. 


(Stand: 2020)